Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen, sind regelmäßige Beratungsbesuche gesetzlich vorgeschrieben. Pflege Gambers GmbH führt diese Besuche kompetent und unkompliziert bei Ihnen zuhause durch.
Wer braucht Beratungsbesuche?
- Pflegegrad 1 und 2: einmal halbjährlich
- Pflegegrad 3–5: einmal vierteljährlich
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Wir prüfen, ob die Pflege zu Hause sichergestellt ist, geben Ihnen und Ihren Angehörigen wertvolle Tipps und erstellen einen Beratungsbericht für Ihre Pflegekasse. Der Besuch ist für Sie kostenlos.
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Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns — wir kommen gern zu Ihnen.